Allgemeine Bedingungen der Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG für die Nutzung von www.herzenswerker.de durch Vaillant Fachpartner („Allgemeine Nutzungsbedingungen“)

Die Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG, Berghauser Str. 40, 42859 Remscheid (nachfol-gend "Vaillant" genannt) betreibt die Internetplattform www.herzenswerker.de (nachfolgend „Herzenswerker“ genannt), welche Fachpartnern von Vaillant (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) die Präsentation und Abwicklung von Unternehmensspendenaktionen über Her-zenswerker ermöglicht. Die technische Umsetzung und das Hosting der Plattform wird im Auftrag von Vaillant durch die Particulate Solutions GmbH, Carl-Löhr-Straße 6, 56070 Koblenz (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) durchgeführt. Die Nutzung von Herzenswerker bietet Vaillant seinen Fachpartnern ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Nutzungs-bedingungen an.
  1. Vertragsgegenstand

    Gegenstand dieses Vertrages ist die Zurverfügungstellung der Plattform Herzenswerker zum Zwecke der Präsentation und Abwicklung von Unternehmensspendenaktionen. Dieser Service wird dem Unternehmen entgeltlich gemäß der jeweils gültigen Preise, die hier einsehbar sind, zur Verfügung gestellt. Die Spendenverteilung erfolgt unterstützt durch Spendengutscheine, die vom spendenden Unternehmen an Endkunden oder andere Interessenten (nachfolgend "Nutzer" genannt) ausgegeben wurden. Nutzer können die erhaltenen Spendengutscheine über die Landingpage des Unternehmens, eine Sub-Domain von Herzenswerker, an Projekte verteilen und so Wünsche bezüglich der Verteilung der Spende bzw. eines Teils der Spende äußern. Herzenswerker wird technisch vom Dienstleister und operativ durch Vaillant betrieben. Die Validierung von Projekten und die Abwicklung der Spenden erfolgt in Kooperation mit der Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München (nachfolgend "Haus des Stiftens" genannt).
  2. Leistungen von Vaillant

    1. Vaillant stellt dem Unternehmen Herzenswerker zum Zwecke der Spendenpräsentation und Verteilung durch Nutzer die Plattform Herzenswerker zur Verfügung. Dafür stellt Vaillant lediglich die technischen Möglichkeiten, insbesondere die Plattform und die Möglichkeit der Einrichtung von Unternehmensprofilen und Landingpages zur Verfügung; hierbei sind die Bestimmungen in Ziffer 3 zu beachten. Für die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalte der Landingpage ist das Unternehmen allein verantwortlich. Darüberhinausgehende Dienstleistungen können gesondert beauftragt werden; Vaillant ist jedoch nicht zur Annahme solcher Aufträge verpflichtet.
    2. Vaillant bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass Herzenswerker im Internet mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel abrufbar ist. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver des Dienstleisters aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Vaillant oder dem Dienstleister liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
  3. Rechte und Pflichten des Unternehmens

    1. Registrierung

      1. Zur Inanspruchnahme von Herzenswerker muss sich das Unternehmen auf der Plattform registrieren und dadurch ein Unternehmens-Konto (nachfolgend „Account“ genannt) eröffnen. Vor Abschluss der Registrierung des Unternehmens werden diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen angezeigt. Eine Registrierung ohne ausdrückliche Annahme der Allgemeinen Nutzungsbedingungen durch das Unternehmen ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit der Speicherung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die Eröffnung eines Accounts darf nur durch einen bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Unternehmens erfolgen. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicherzustellen. Vaillant wird die Anmeldung des Unternehmens prüfen und anschließend, sofern Vaillant keine Bedenken gegen die Richtigkeit der Angaben hat, freischalten und das Unternehmen hierüber per E-Mail informieren. Erst die Information über die Freischaltung durch Vaillant stellt eine Annahme der Anmeldung des Unternehmens dar und erst dann kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
      2. Das Unternehmen ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten verantwortlich. Es wird seinen Benutzernamen und das Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies Vaillant unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse herzenswerker@vaillant.com anzeigen. Das Unternehmen haftet vollumfänglich für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte durch schuldhaftes Verhalten des Unternehmens Kenntnis von den Anmeldedaten erlangen.
      3. Der im Namen des Unternehmens handelnde Angestellte muss durch das Unternehmen bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. Vaillant ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt der für das Unternehmen handelnde Angestellte oder ein anderer Angestellter des Unternehmens die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen eines Unternehmens-Accounts und zum Erstellen von Spendenaktionen auf der Plattform nicht innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann Vaillant jederzeit den Account sperren.
    2. Nutzung von Herzenswerker

      1. Über die Plattform kann das Unternehmen Spenden des Unternehmens präsentieren und Nutzer können Spendengutscheine einlösen und Wünsche zur Verteilung der Spenden an Projekte äußern. Das Unternehmen stellt lediglich die Spendensumme bereit.
      2. Nutzer haben die Möglichkeit, eigene Geldspenden an die auf der Landingpage gelisteten Projekte zu leisten. Dabei werden keine Daten der Nutzer erhoben, gespeichert oder zu anderen Zwecken verarbeitet oder weitergeleitet.
      3. Das Unternehmen kann die Unternehmensprofilseite und Landingpages im Rahmen der vorhandenen Templates und technischen Vorgaben gestalten.
    3. Regeln zur Nutzung von Herzenswerker

      1. Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Präsentation des Unternehmens und der Unternehmensspenden alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Das Unternehmen darf insbesondere keine Spendenaktionen oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Grafiken und Links, einstellen und/oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Das Unternehmen ist für die von ihm bereitgestellten Spendenaktionen, Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Vaillant überprüft die Angaben weder auf ihre Richtigkeit noch auf Verstoß gegen anwendbare Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften oder auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit.
      2. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, auf das Erscheinungsbild der eigenen Landingpage Einfluss zu nehmen. Dies betrifft die Auswahl eines Hintergrundbildes und des eigenen Logos für den Header. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Signet der Plattform Herzenswerker zu nutzen, welches bei dem Erstellen der Landingpage auf die Farben des Corporate Designs des Unternehmens angepasst wird. Dem Unternehmen steht es frei, ein eigenes Hintergrundbild auf der Seite einzustellen und für den Header zu integrieren. Das Unternehmen ist verpflichtet sicherzustellen, dass es berechtigt ist, das Logo und das Hintergrundbild öffentlich zugänglich zu machen; im Übrigen gilt Ziffer 3.3.1.
      3. Es dürfen keine Dateien mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Weiter ist es verboten, Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn das Unternehmen dazu berechtigt ist, es also Inhaber der Rechte an den entsprechenden Logos, Werbefotos und sonstigen Inhalten ist oder der Rechteinhaber ihm die Verwendung gestattet hat. Es dürfen jedoch auf Herzenswerker keine Firmen, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen von Firmen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden, bei denen es sich um Wettbewerber von Vaillant handelt; gleiches gilt für Bilder, auf denen Produkte von Wettbewerbern von Vaillant abgebildet sind. Als Wettbewerber von Vaillant gelten Firmen, welche insbesondere auf dem Gebiet der Entwicklung und Herstellung von Produkten zum Heizen, Kühlen und/oder Warmwasser tätig sind.
      4. Vaillant ist berechtigt, Spendenaktionen zu stoppen und Logos, Bilder oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Veröffentlichung auf der Plattform gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten, gegen Rechte Dritter und/oder gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen wird.
    4. Sofern das Unternehmen gegen die Pflichten gem. Ziffer 3.3 verstößt, ist Vaillant berechtigt, das Unternehmen temporär oder vollständig zu sperren oder von der Nutzung der Plattform auszuschließen. In diesem Fall wird das restliche vorhandene Spendenbudget in gleichen Teilen an die vom Unternehmen ausgewählten Projekte verteilt, soweit sich aus den Bestimmungen in Ziffer 3.6 nichts Abweichendes ergibt.
    5. 3.5 Sofern Vaillant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße des Unternehmens in Anspruch genommen wird, ist Vaillant verpflichtet, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und gegebenenfalls auch umgehend Kampagnen der Unternehmen von Herzenswerker ohne Vorankündigung zu entfernen.
    6. Spenden

      1. Die Vergabe von Spendenbeträgen erfolgt durch Codes, die das Unternehmen an Nutzer ausgibt und die für eine bestimmte Summe an Spenden stehen. Nutzer können diese Spendengutscheine durch Eingabe des Codes auf Herzenswerker einlösen und danach Wünsche für die Verteilung an Projekte äußern.
      2. Nachfolgend bedeutet „Einlösen" von Spendengutscheinen die Eingabe des vom Unternehmen erhaltenen Codes durch den Nutzer auf Herzenswerker und "Verteilung" von Spendengutscheinen das Austeilen von Spendenbeträgen auf ein oder unterschiedliche gemeinnützige Projekte durch die Äußerung des jeweiligen Wunsches des Nutzers.
      3. Die Validierung von Spendenprojekten und die Abwicklung der Spenden erfolgt in Kooperation mit Haus des Stiftens. Haus des Stiftens hat im Auftrag von Vaillant den „Herzenswerker-Spendenfond“ zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke gemäß §§52 ff. Abgabenordnung errichtet. Bei dem „Herzenswerker-Spendenfond“ handelt es sich um eine mit einem individuellen Namen versehenes Spendenkonto bei Haus des Stiftens, auf die das Unternehmen Geldspenden überweisen kann. Bezüglich einer von Unternehmen geleisteten Spende besteht allein zwischen dem Unternehmen und Haus des Stiftens ein Rechtsverhältnis.
      4. Mit dem „Herzenswerker-Spendenfond“ werden gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Projekte in Trägerschaft einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts gefördert. Haus des Stiftens garantiert, dass 97,5% der Spendensumme projektgebunden verwendet werden. 2,5% der Spendensumme werden durch Haus des Stiftens als freie Spende zur Deckung eigener Kosten im Rahmen dieses gemeinnützigen Angebots (Verwaltungskostenquote) oder zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements verwendet.
      5. Das Unternehmen ist berechtigt, gem. Ziffer 3.6.3 als förderungswürdig eingestufte Organisationen zu wählen und Organisationen für die Teilnahme an einer Spendenkampagne vorzuschlagen. Es können nur Organisationen gefördert werden, die nach deutschem Recht als gemeinnützig eingestuft sind. Nicht unterstützt werden Organisationen bzw. Projekte mit religiöser bzw. missionierender Ausrichtung sowie solche, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen, Organisationen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch oder diskriminierend wirken.

        Sofern die Unterstützung einer Kinderhilfsorganisation gewünscht ist, sind hierfür vorrangig Einrichtungen auszuwählen, die zu SOS Kinderdorf e.V. gehören.
      6. Ob und in welcher Höhe eine der gemäß Ziffern 3.6.3 und 3.6.5 ausgewählten Organisationen eine Förderung erhalten wird, wird über Herzenswerker und das Abstimmungsverhalten der Nutzer entschieden. Das Unternehmen kann keine vom Verteilungsverhalten der Nutzer abweichende Entscheidung treffen, Haus des Stiftens behält sich jedoch in sachlich begründeten Fällen ein Letztentscheidungsrecht über die Ausführung der Spende vor – insbesondere für Fälle, in denen kurzfristig negative Informationen über eine ausgewählte Einrichtung bekannt geworden sind oder falls deren Gemeinnützigkeit weggefallen ist – und setzt das Unternehmen hierüber unverzüglich in Kenntnis, um einen anderweitigen Einsatz der Spende zu besprechen.
      7. Das Unternehmen erhält von Haus des Stiftens eine Zuwendungsbestätigung für steuerliche Zwecke über die gesamte vom Unternehmen gespendete Spendensumme.
      8. Spendenkampagne

        1. Das Unternehmen füllt das eigene Spendenkonto mit einer Spende an Haus des Stiftens auf und kann im Anschluss Spendengutscheine verteilen, die von den Kunden des Unternehmens eingelöst werden. Das Unternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass die ausgegebenen Spendengutscheine mit einer bereits geleisteten Spende an Haus des Stiftens gedeckt sind. Andernfalls kann ein Spendengutschein nicht eingelöst werden; das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche daraus resultierenden Nachteile, wie z.B. Reputationsverlust. Vaillant ist darüber hinaus zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
        2. Auf die Verteilung von offenem Spendenbudget, welches noch nicht über Spendencodes verteilt wurde, kann das Unternehmen Einfluss nehmen. Es kann beispielsweise wünschen, dass die Spenden in dem gleichen Verhältnis auf die Projekte verteilt werden, wie es sich die Nutzer mit den verteilten Spendengutscheinen gewünscht haben. Für den Fall, dass das Unternehmen nach zwölf (12) Monaten keine Aktion über Herzenswerker vornimmt, hat Haus des Stiftens das Recht, Förderungen gemäß eigener Kriterien vorzunehmen.
        3. Das Unternehmen muss den festgelegten Spendenbetrag vor Beginn der Spendenaktion an den Herzenswerker Spendenfonds bei Haus des Stiftens überweisen. Zu diesem Zwecke wird Haus des Stiftens Vaillant einen Nachweis der Zahlung übermitteln oder die Zahlung in sonstiger Weise bestätigen. Erst nach Eingang der Zahlung kann die Spendenaktion über Herzenswerker abgewickelt werden. Haus des Stiftens unterliegt aus rechtlichen Gründen keinen Weisungen durch Vaillant oder dem Unternehmen zur weiteren Verwendung der gespendeten Beträge.
        4. Spendenkampagnen können zeitlich begrenzt durchgeführt werden, so dass nur innerhalb des festgelegten Zeitrahmens die ausgegebenen Spendengutscheine eingelöst und verteilt werden können. Eine solche zeitliche Begrenzung muss das Unternehmen vorab dem Nutzer mitteilen.
      9. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Nutzer ausreichend über die Spendenkampagne zu informieren und insbesondere wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten.
  4. Rechtseinräumung

    Das Unternehmen räumt Vaillant das nicht ausschließliche (einfache), räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, das Logo, Marken, Werbefotos sowie sämtliche eingestellten Inhalte des Unternehmens unentgeltlich auf Herzenswerker zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen. Das Unternehmen räumt Vaillant weiter das Recht ein, Logos zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass Vaillant die Logos vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos schwarz/weiß einfärben darf, um die Logos auf Herzenswerker entsprechend anzeigen zu können. Vaillant ist berechtigt, das Unternehmen während der Nutzung der Plattform als Referenz-Kunden und über einen Zeitraum von bis zu drei (3) Jahren darüber hinaus als ehemaligen Kunden von Vaillant zu nennen. Vaillant wird etwaige Einwände des Unternehmens angemessen berücksichtigen.
  5. Vergütung

    1. Das Unternehmen ist verpflichtet, für die Nutzung von Herzenswerker an Vaillant eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen, die hier einsehbar ist. Bei etwaigen Erhöhungen der Preise gilt Ziffer 10 entsprechend.
    2. Die Vergütung wird halbjährlich, jeweils zum 31.6. und 15.12. eines Jahres, abgerechnet und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch Überweisung auf das Geschäftskonto von Vaillant zu erfolgen.
    3. Das Unternehmen darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das Unternehmen kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Vaillant an Dritte abtreten.
  6. Verzug

    1. Während eines Zahlungsverzugs des Unternehmens ist Vaillant berechtigt, den Zugang zu Herzenswerker zu sperren. Das Unternehmen bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn das Unternehmen die Zahlung nachholt.
    2. Kommt das Unternehmen mit der Bezahlung der Vergütung gemäß Ziffer 4 bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug, ist Vaillant berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
    3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Vaillant vorbehalten.
  7. Haftung, Freistellung

    1. Soweit nicht anderweitig in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelt, sind Schadensersatzansprüche des Unternehmens, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
    2. Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird: (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) bei Vorsatz, (c) bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten, (d) bei Arglist, (e) bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, (f) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (g) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Unternehmens schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.
    3. Vaillant haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
    4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Vaillant ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vaillant.
    5. Der Begriff „Schadensersatzansprüche“ im vorstehenden Sinne umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Unternehmens ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    7. Verletzt das Unternehmen schuldhaft diese Allgemeinen Nutzugsbedingungen, stellt das Unternehmen Vaillant von allen daraus entstehenden Schäden und Ansprüchen Dritter, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren.
  8. Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung des Vertrags

    1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag kann von dem Unternehmen und Vaillant mit einer Frist von einem (1) Monat jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Vaillant zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen seine in Ziffern 3 und 5 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verletzt.
    3. Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform erfolgen.
  9. Datenschutz

    1. Vaillant erhebt und verarbeitet die zur Erbringung der Leistungen nach diesen Nutzungsbedingungen notwendigen personenbezogenen Daten des Unternehmens (insbesondere seine Registrierungsdaten gem. Ziffer 3.1) im Rahmen der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze.
    2. Alle Daten werden nur durch Vaillant, durch mit Vaillant i.S.v. § 15 AktG verbundene Unternehmen und/oder durch vertraglich gebundene Service-Unternehmen, insbesondere den Dienstleister, genutzt. Die Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange stellt Vaillant dabei insbesondere durch angemessen Auftragsverarbeitungsverträge sicher. Zur Validierung von Projekten und die Abwicklung der Spenden werden die Daten des Unternehmens an Haus des Stiftens übermittelt.
    3. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei Vaillant sowie zu den Rechten des Unternehmens (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung, Widerruf) können online unter www.vaillant.de/ueber-uns/datenschutz/ eingesehen werden.
  10. Schlussbestimmungen

    1. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Vaillant stimmt diesen im Vorfeld des Vertragsschlusses ausdrücklich schriftlich zu.
    2. Das Unternehmen darf seine vertraglichen Rechte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vaillant auf Dritte übertragen.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Unternehmen, einschließlich dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist nach Wahl von Vaillant das für den Sitz von Vaillant oder das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht.
  11. Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

    Vaillant ist berechtigt, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Vaillant wird dem Unternehmen die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird Vaillant dem Unternehmen eine angemessene, mindestens vier (4) Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Vaillant wird das Unternehmen bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.


Stand: April 2022